Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung eines Hinweises

Hinweise auf mögliche Verstöße oder auf Fehlverhalten, zum Beispiel gegen gesetzliche Bestimmungen, können über dieses Kontaktformular gesendet werden.

Alle Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Nur die, für die Bearbeitung des Hinweises erforderlichen Personen, können auf die übermittelten Daten zugreifen. Hinweise werden ausschließlich durch den zuständigen Mitarbeiter bearbeitet. Weitere Personen und Dritte werden nur hinzugezogen, wenn dies für den Sachverhalt zwingend erforderlich ist.

Ihre Meldung kann komplett anonym erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall durch uns keine Information über den Verlauf und den Ausgang des Falls erhalten können. Bei Angabe einer E-Mailadresse oder einem telefonischen Kontakt, werden Sie durch den zuständigen Ansprechpartner über den Verlauf bzw. den Ausgang des Falls informiert. Gegeben falls werden Sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts kontaktiert.

Hinweise, die sich als unrichtig erweisen, werden nicht mit Sanktionen geahndet. Dies gilt nicht, wenn der Hinweisgeber vorsätzlich handelt um zum Beispiel andere Personen zu schaden. In diesem Fall halten wir uns strafrechtliche und ggf. zivil- und arbeitsrechtliche Schritte vor.

Die Nutzung des Kontaktformulars ist nicht zwingend erforderlich. Eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail ist ebenfalls möglich.

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